Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern

BodyCult Tattoo Supplies
2023-10-24 09:30:00 / Management & Organisation
Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern - Hygienevorschriften pro Bundesland

Neben Maschinen, Nadeln und Farbe ist auch die Hygiene unabdingbar in einem Tattoo Studio. Doch jedes Bundesland hat da seine eignen Bestimmungen und Vorgaben. Wir bringen Licht ins Dunkle und fassen für euch das Wichtigste zusammen.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Du bist Tätowierer in Baden-Württemberg? Dann gelten folgende Bestimmungen für dich:
Nach Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten vom 11. Juni 2022 wird folgendes für das Land Baden-Württemberg verordnet. Dieser Verordnung unterliegt jeder, der berufs- oder gewerbsmäßig, eine Tätigkeit ausübt, bei der Erreger durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragbare Krankheiten übertragen kann. Somit zählen neben Tätowierern auch Akupunkteure, Friseure, Podologen und Fußpfleger dazu wie auch Kosmetiker und Piercer. Wenn du in einem dieser Bereiche arbeitest, musst du dich an strenge Hygienevorschriften halten. Diese beinhalten das Waschen der Hände vor der Behandlung sowie die Desinfektion der zu behandelnden Hautfläche. Deine Arbeitsmaterialien, wie die Tattoo Nadel, muss steril sein und nach dem Gebrauch weggeworfen werden. Gegenstände wie deine Tattoomaschine müssen nach dem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Auch musst du dafür sorgen, dass deine Maschine steril aufbewahrt wird. Bei deiner Arbeit musst du zwingend Handschuhe tragen, damit du nicht in Kontakt mit Verletzungen am Kunden kommst. Neben der Hygiene deiner Arbeitsmaterialien ist auch die Hygiene in deinem Behandlungsraum wichtig. In deinem Behandlungsraum dürfen sich keine Haustiere aufhalten und du musst dir sowie deinem Personal Seifenspender, Desinfektionsmittel und Waschbecken zur Reinigung zur Verfügung stellen. Auch muss der Arbeitsplatz, an dem du tätowierst, räumlich vom Wartebereich getrennt sein.
Zudem bist du verpflichtet, einen betrieblichen Hygieneplan zu führen und schriftlich oder elektronisch festzuhalten. Wenn das Gesundheitsamt zur Kontrolle in deinem Studio erscheint, kann verlangt werden, dass du diesen Plan vorzeigst.
Zur Desinfektion von Händen wie auch Oberflächen, dürfen ausschließlich Desinfektionsmittel verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für Gesundheit- und Umwelt geprüft und zugelassen wurden. Falls du hierzu genaueres Wissen möchtest, kannst du dich auch jederzeit an das für dich zuständige Gesundheitsamt wenden.

BAYERN

Auch für das Land Bayern gelten bestimmte Hygieneregeln in Tattoo Studios. Im Großen und Ganzen unterscheiden sie sich nicht von ihrem Nachbarland Baden-Württemberg. Neben den bereits oben genannten Vorschriften kommt in Bayern noch hinzu, dass die Behandlungsliege mit einer Einmalunterlage abgedeckt werden und nach jedem Kunden gewechselt werden muss.
Auch findet sich in der bayrischen Verordnung ein gesonderter Punkt zu den Tätowierfarben. Diese sollen staubgeschützt in einer geschlossenen Schublade oder Schrank aufbewahrt werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Verwendungsdauer nach dem Öffnen, dürfen nicht überschritten werden. Nach Benutzung der Farbe, muss die Flasche umgehend wieder verschlossen werden. Bitte nutze zudem auch Ink Caps für jeden Kunden einzeln und schmeiße sie nach dem Gebrauch weg. Falls du Farbe verdünnen musst, nutze dafür steriles Wasser oder eine sterile Lösung.
Da Tätowieren unter den Tatbestand der Körperverletzung fällt, musst du deine Kunden vor dem Termin auf mögliche Risiken aufmerksam machen und auch über das richtige Verhalten bzw. die Nachsorge informieren.
Das Land Bayern rät zudem, sich gegen Hepatitis B impfen zu lassen, aufgrund des möglichen Kontakts mit Blut oder Wundflüssigkeit.

SACHSEN-ANHALT

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Hygiene Vorschriften an, die sich Tätowierer zu halten haben. Hier wird ebenfalls durch strenge Auflagen dafür gesorgt, dass übertragbare Krankheiten beim Menschen in der Weiterverbreitung verhindert werden. Jeder Eingriff, bei dem die Haut verletzt wird, kann über den Austritt von Blut oder Blutserum zu einer Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten wie z.B Hepatitis B, C oder AIDS führen. Dies kann bereits bei kleinsten, vom Auge kaum erkennbarer Blut- oder Serum Tröpfchen ausgelöst werden. Das Risiko für Tätowierer wird hierbei als gering bis mittelmäßig eingestuft.
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen liegt beim Inhaber des Studios. Darunter zählt:
  •           Erstellung und Aktualisierung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplans
  •           Umsetzung der Maßnahmen des Hygieneplans
  •           Die routinemäßige bzw. anlassbezogene Eigenkontrolle der Einhaltung des Hygieneplans  

Grundsätzlich wird dazu geraten, das Gesundheitsamt und/oder die Beratung durch eine Fachkraft für Hygiene einzubeziehen. Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und anzupassen. Mindestens einmal pro Jahr müssen Mitarbeiter hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt werden. Diese Belehrung solltet ihr auf alle Fälle schriftlich festhalten. Wie auch schon in Bayern und Baden-Württemberg muss der Arbeitsplatz räumlich vom Wartebereich getrennt sein. Der Arbeitsraum sollte ausreichend beleuchtet und gut durchlüftet sein. In eurem Studio sollte jeder Arbeitsplatz ein Waschbecken mit fließend warmem und kaltem Wasser sowie Handseife und Desinfektionsmittel vorhanden sein.
Auch wenn Kunden gerne mal seelische Unterstützung zum Termin mitbringen, diese sollte sich nie im unmittelbaren Arbeitsbereich aufhalten und einen Abstand von mindestens einem Meter zur Behandlungszone einhalten. Auch in Sachsen-Anhalt seid ihr dazu verpflichtet, eure Geräte zu sterilisieren und Einwegnadeln zu verwenden. Diese sind nach der Session zu entsorgen. Die Arbeitsflächen müssen stets mit passendem Desinfektionsmittel gesäubert sein.

Solltet ihr euch in Sachen Hygiene noch unsicher sein, so raten wir euch, euch direkt an das für euer Bundesland zuständige Gesundheitsamt zu wenden. Hier könnt ihr euch über die aktuellen Bestimmungen informieren und seit bestens gerüstet für den nächsten Besuch des Gesundheitsamtes.