Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern Teil 2

BodyCult Tattoo Supplies
2023-12-20 08:40:00 / Hygiene & Pflege
Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern Teil 2 - Hygienevorschriften pro Bundesland

In unserem zweiten Teil der Hygienevorschriften in einzelnen Bundesländern betrachten wir heute mal Hamburg, das Saarland und Thüringen näher.

HAMBURG

Für Hamburg gibt es ein extra Merkblatt für alle Piercing- und Tätowierstudios. Dieses Merkblatt ist online zum Download freigegeben und besagt grundsätzlich folgendes.
Hamburg rät seinen Tätowierern und Piercern einen Lehrgang zur Berücksichtigung der hygienischen Aspekte an einer anerkannten Bildungseinrichtung zu absolvieren. Auch in Hamburg sind Tätowierer im Vorfeld dazu verpflichtet, den Kunden vor dem Eingriff über genaue Risiken sowie Nebenwirkungen zu informieren. Denn auch bei einem optimalen Vorgehen während des Tätowierens gibt es immer ein Restrisiko für Komplikationen und über diese müssen die Kunden aufgeklärt werden. Diese Aufklärung umfasst nicht nur die Infektionsgefahr, sondern auch Probleme, die in zeitlichem Abstand nach dem Tätowieren auftreten können und sowie die Nachversorgung. Bitte fragt bei euren Kunden auch immer im Vorfeld nach, ob diese Erkrankungen haben, bei denen ein Tattoo oder auch ein Piercing nicht durchgeführt werden kann (bspw. Einnahmen von blutgerinnungshemmenden Mitteln oder Zuckerkrankheit). Im Interesse des Tätowierers sollte auch immer eine Einwilligung des Kunden schriftlich erfolgen. Diese Einwilligung sollte von dir als Tätowierer mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Neben dem Schutz des Kunden ist auch gerade als Studio Betreiber die Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten als auch sich selbst wichtig. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz sowie das Infektionsschutzgesetz. Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf Grundlage dessen Schutzmaßnahmen festzulegen. Grundsätzlich gelten Blut oder Serum immer als potenziell infektiös, da diese Krankheiten wie Hepatitis B, Hepatitis C oder AIDS übertragen können. Daher ist ein einwandfreies Hygienemanagement unabdingbar.
Zum Hygienemanagement gehört, wie auch bereits in anderen Bundesländern, ein Hygieneplan mit Betriebsanweisungen, die die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zusammenfassen. Darunter fallen Personalhygiene (Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Händehygiene), ein Reinigungs- und Desinfektionsplan (für Hände, Haut, Arbeitsflächen, Instrumente, etc.) sowie eine Standardarbeitsanweisung für die Aufbereitung der Instrumente. Diese Betriebsanweisung sowie der Reinigungs- und Desinfektionsplan müssen gut sichtbar für alle MItarbeiter ausgehängt werden. Für die Desinfektion (Hände, Haut, Instrumente und Flächen) dürfen nur geeignete Mittel verwendet werden. Die verwendeten Desinfektionsmittel müssen nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sein.
Wie sollte der Arbeitsplatz aussehen? Der Arbeitsplatz des Tätowierers muss deutlich vom übrigen Studio abgetrennt sein und darf bei Bedarf keine Einsicht für andere Kunden erlauben. Tiere gehören nicht in den Behandlungsraum. Auch beim Mobiliar im Arbeitsraum sollte man sich auf das Notwendigste beschränken und dafür sorgen, dass diese glatt und wasserabweisend sind bzw. eine leicht zu reinigende Oberfläche haben. Dasselbe gilt auch für die Arbeitsfläche. Nach jeder Behandlung müssen die Arbeitsflächen desinfiziert werden. Eure Nadeln sowie Rasierklingen müsst ihr in stich- und bruchfeste verschließbare Abfallbehälter entsorgen. Euer Arbeitsplatz sollte zudem ein Waschbecken mit fließendem kaltem und warmem Wasser, einen Spender mit Seife und Händedesinfektionsmittel enthalten.
Auch in Hamburg solltet ihr als Tätowierer während der Session Einmalhandschuhe tragen und Textilien, die während der Session in Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kommen, thermisch reinigen. Für genauere Infos oder bei Nachfragen wendet euch bitte immer an das bei euch zuständige Gesundheitsamt.

SAARLAND

Für das Saarland gelten ähnliche Regelungen wie auch bereits in den bisher vorgestellten Bundesländern. Die Einhaltung der Hygiene hat auch hier oberste Priorität und ein besonderes Augenmerk wird auf die geforderte Sterilisation von Geräten gelegt.
Im Tattoo Bereich besteht ein hohes Infektionsrisiko - wie beispielsweise mit Hepatitisviren - durch das Verwenden von Nadeln oder auch der Farbe können diese Viren in unseren Körper bzw. des Körpers unserer Kunden gelangen. Auch im Saarland muss der Behandlungsraum vom restlichen Studio abgetrennt sein. Die Verwendung von Einmalartikeln oder anderem sterilen Material ist Pflicht. Genau wie auch in Hamburg müsst ihre eure Kunden vor der Tattoo Session über den Eingriff, mögliche Folgen und die Nachbehandlung informieren. Zudem solltet ihr die zu tätowierende Stelle vor Beginn der Session säubern und desinfizieren.
Eure Tattoonadeln solltet ihr nach der Sitzung in einer sterilen und verschließbaren Box entsorgen. Farben solltet ihr für jede Session frisch ansetzen und dürfen nach dem Gebrauch nicht wieder zurückgeschüttet werden. Sollte am Ende einer Session noch Farbe in euren Ink Caps übrig sein, ist diese zu entsorgen.
An eurem Tätowierplatz dürfen sich ausschließlich Materialien befinden, die auch zum Tätowieren benötigt werden. Dinge wie Getränke, Handy oder ähnliches haben dort nichts zu suchen.
Materialien, die ihr für die Session verwendet habt, Oberflächen in eurem Raum und andere Equipment müssen nach Gebrauch gereinigt, desinfiziert und im Anschluss sterilisiert werden. Solltest du im Saarland wohnen und dort ein Tattoo Studio betreiben und Fragen zu Hygienevorschriften haben, wende dich am besten an die für dich zuständige Stelle.

THÜRINGEN

Auch für das Land Thüringen gibt es einen umfassenden Rahmenhygieneplan, an den sich Tätowierer sowie Piercer zu halten haben.
Als Inhaber eines Tattoo Studios trägst du auch hier die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen. Du musst einen Hygieneplan erstellen und stets auf dem aktuellsten Stand halten. Weiter ist der Hygieneplan an einem Ort aufzuhängen, an dem jeder Mitarbeiter Zutritt hat. Mindestens einmal pro Jahr solltest du deine Mitarbeiter hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen schulen.
Auch in Thüringen gilt, dass der Arbeitsplatz räumlich getrennt vom Wartebereich liegen muss. Der Arbeitsplatz muss ausreichend beleuchtet und gut belüftet sein, sollte zudem ein Waschbecken mit fließend warmem und kaltem Wasser sowie Desinfektionsmittel, Seifenspender und Einweghandtücher haben. Die Fußböden und Wände in deinem Studio sollten nass zu reinigen sein und auch deine Arbeitsfläche, Liegen und Stühle müssen zur Nassreinigung und Desinfektion geeignet sein. Arbeitskleidung von dir und deinen Angestellten ist von der Straßenkleidung getrennt aufzubewahren. Begleitpersonen haben während der Session nichts in deinem Arbeitsraum zu suchen. Auch Tiere sind hier fehl am Platz.
Alle Geräte müssen steril sein und bei Wiederbenutzung sterilisiert werden. Einwegmaterialien sind nach der Session zu entsorgen. Spray- oder Sprühflaschen mit Hautdesinfektionsmittel sind in der konfektionierten Originalverpackung zu verwenden. Ein Umfüllen aus einem großen Gebinde in Anwendungsflaschen ist nicht zulässig.
Auch in Thüringen ist die Aufklärung des Kunden im Vorfeld der Session unabdingbar. Der Kunde muss über mögliche Gesundheitsgefahren, Wundpflege und Nachbehandlung informiert werden. Nach der Session muss das frisch gestochene Tattoo mit einem Tattoo Film abgedeckt und geschützt werden. Wenn Vaseline oder antiseptische Salben als anschließende Abdeckung auf der Haut benutzt werden, dann dürfen diese aus einem größeren Gefäß entnommen werden. Die Entnahme sollte aber mit einem Einwegspatel erfolgen, welcher anschließend entsorgt wird. Auch hier gilt: Solltest du dir bei der Hygiene in deinem Studio unsicher sein, wende dich bitte an das für dich zuständige Amt.

Unsere Blogbeiträge zum Thema Bundesländer und ihre Hygieneverordnungen dienen lediglich zur Information. Genaue Details erfährst du immer bei der für dein Bundesland zuständigen Stelle.